Sie können Geschenk-Gutscheine direkt in der Praxis kaufen
(bitte vorher telefonisch einen Termin vereinbaren)
oder Sie überweisen und
ich schicke Ihnen denGutschein in einem Brief zu.
Alternativ kann ich Geschenk-Gutscheine
per Email zum selbst Ausdrucken versenden.
Unsere Geschenk-Gutscheine für Massagen können von Montag bis
Freitag in der Zeit von 8-18 Uhr eingelöst werden und sind zeitlich unbegrenzt gültig !!!
Als steuerfreien Sachbezug kann der Arbeitgeber jedem Arbeitnehmer (auch Minijobbern) monatlich einen Betrag von bis zu 50,- € steuer- und sozialversicherungs-frei zukommen lassen. Geregelt ist diese Zuwendung in § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG und § 3 Abs. 1 Satz 3 SvEV. Die Steuerfreiheit wird hier auch für die Sozialversicherung übernommen.
Dieser steuerfreie Sachbezug kann in der Massagepraxis Reinhard Nölle als medizinische Massagen zur Gesundheitsvorsorge genutzt werden. Zu Geburtstagen oder Jubiläen kann Ihr Arbeitsgeber zusätzlich Geschenke als Sachbezüge machen. Für Geschenke gilt ein steuerfreier Höchstbetrag von 60,- €.
Wir stellen eine entsprechende Rechnung für den Arbeitgeber aus.